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Der Landtagswahlkampf 2009 ist längst Geschichte und dennoch noch nicht vorbei.

Das Landgericht Leipzig (Harkortstr. 11/13) wird am morgigen Dienstag (10 Uhr Sitzungssaal 8) darüber zu befinden haben, was Satire im Wahlkampf darf und was nicht.

Gegenstand des Verfahrens ist eine Parodie auf den offiziellen Werbespot der FDP, mit dem der Landtagskandidat von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Michael Schmelich die Wahlkampf-Phrasendreschmaschine der FDP parodierte. Es geht in dem Verfahren aber nicht nur um die Satirefreiheit sondern auch die Einschränkung der Meinungsfreiheit mit dem Instrument des Urheberrechtes. Der Anwalt Schmelichs hat die Ladung des FDP Landesvorsitzenden Holger Zastrow als Zeugen beantragt.

Bereits im Landtagswahlkampf haben die Anwälte der FDP-Agentur Artificial Illusions Film die auf der Webseite www.michaelschmelich.de verbreitete Parodie zu unterbinden versucht. Ihre Anwälte Dr. Schwarz und Kollegen haben mit Schadensersatzansprüchen in fünfstelliger Euro-Höhe gedroht und rechtswidrig gegenüber youtube die Löschung des satirischen Spots bewirkt. Sie haben Schmelich seinerzeit veranlasst, den Spot und einen weiteren, dessen Urheberschaft unklar war, von seiner Webseite zu nehmen. Das geschah allerdings ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches der FDP oder ihrer Agentur.

Gemeinhin sind Wahlkampfspiele nach dem Abpfiff beendet. Nicht jedoch bei der „Werbeagentur mit angeschlossener Partei“.

Die Agentur reichte beim Landgericht Leipzig im Oktober Klage ein. Mit dieser will sie die weitere Verbreitung der Parodie verhindern und fordert gleichzeitig Schadensersatz. Unbeschadet der Tatsache, dass die Verbreitung dieses Werkes über den Wahltag hinaus uninteressant ist, scheint es den Klägern um etwas ganz anderes zu gehen: Das Urheberrecht wird als Vehikel missbraucht, um jede Art der Parodie und kritischer Auseinandersetzung mit den Phrasen der neuen Staatspartei zu unterbinden. Kurzum: So schmeckt sächsische Liberalität á la FDP.

Bei dem Prozess, bei dem Michael Schmelich vom Leipziger Anwalt Jürgen Kasek vertreten wird, geht es um eine grundsätzliche Frage der Meinungs- und Kunstfreiheit.

Würde Kurt Tucholsky über den Ausgang des Verfahrens zu entscheiden haben, sein Urteil wäre klar: „Was darf Satire?“ – „Alles!“ Wie die Leipziger Richter entscheiden werden, wissen wir noch nicht!

Michael Schmelich ist seit Februar 2010 Sprecher des Kreisverbandes Dresden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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In dem Verfahren

Artificial Illusions Film OHG, vertreten durch die Gesellschafter Thomas Pfitzke und
Marc Thomas, Gostritzer Strasse 61- 63; 01217 Dresden
-Klägerin
Prozessbev.: Rechtsanwälte Schwarz & Kollegen; Kipsdorfer Strasse 99; 01277
Dresden

Gegen  

Schmelich, Michael; Reckestraße 2a, 01187 Dresden
-Beklagter 
Prozessbev.: Rechtsanwalt Jürgen Kasek; Zillerstr.6, 04317 Leipzig

Wegen urheberrechtlicher Streitigkeit; Unterlassung u.a.

Trete ich Namens und in Vollmacht meines Mandanten Herrn Michael Schmelich der Klage
entgegen. Ich beantrage:  

1. Die Klage in vollem Umfang abzuweisen.
2. Die Kosten des Verfahrens dem Kläger zu übertragen.

Für den Fall der Fristversäumung des Klägers wird beantragt ein Versäumnisurteil zu
erlassen.

Die vollständige Klageerwiderung  zum download

Stand im Fall "Schmelich"

Die Sache FDP Agentur ./. Schmelich ist vor dem Landgericht in Leipzig anhängig. Die Klage und die Erwiderung sind hier dokumentiert. Der Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf den 13. April 2010, 10 Uhr /Saal 8, Harkortstr. 11/13) terminiert.