Der Fall Schmelich

Michael Schmelich war Landtagskandidat für die Wahl am 30. August 2009 im Wahlkreis 46 und auf Platz 14 der Landesliste der Sächsischen GRÜNEN. Anfang August veröffentlichte er auf seiner Webseite  www.michaelschmelich.de ein Video, mit dem er das offizielle Wahlkampfvideo der sächsischen FDP parodierte. Dabei bediente er sich der Originalbilder des Videos, auf dem der FDP-Landeschef Holger Zastrow über die schöne neue liberale sächsische Welt schwadronierte, um seine Meinung über die FDP und ihr Programm kund zu tun.

Das schmeckte den Liberalen nicht und neben einer öffentlichen Verbalentgleisung ihres Dresdner Vorsitzenden Johannes Lohmeyer, in der er Schmelich als „Hassprediger“ titulierte, schickte die FDP ihre Videoproduktionsfirma ins Rennen, um unter dem Vorwand der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung, das Video verschwinden zu lassen. Der Rechtsanwalt der FDP (im Nebenberuf übrigens als  CDU-Schatzmeister in Sachsen tätig) ließ das Parodievideo von der Plattform "youtube" entfernen und drohte Schmelich Schadensersatz an, wenn er das Video weiter verbreite.

Zähneknirschend und ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches entfernte der Grünen-Kandidat das Video von seiner Seite, stellte aber gleichzeitig einen Link zu einem mittlerweile neu aufgetauchten Parodievideo her, dessen Urheberschaft unbekannt war. Auch für dieses Video verlangte die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schwarz die Entfernung, verbunden mit der Androhung eines Schadensersatzes in fünfstelliger Höhe.  Auch wenn Michael Schmelich stets auf seinem Recht bestand, sowohl aus Gründen der Meinungsfreiheit als auch der Kunstfreiheit diese Parodien verbreiten zu dürfen, beugte er sich den massiven Drohungen und nahm auch dieses Video von seiner Webseite.

Damit aber nicht genug. Zwei Monate nach der Landtagswahl flatterte Schmelich eine Klage der Videoproduktionsfirma ins Haus, die von ihm sowohl die Unterlassung der Verbreitung fordert, als auch einen imaginären Schadensersatz. Die Klage ist vor dem Landgericht in Leipzig anhängig und Schmelich wird dort von dem Rechtsanwalt Jürgen Kasek vertreten.

Spannend ist der Fall auf jeden Fall, geht es doch darum, ob die Meinungsfreiheit und der Schutz der Satire durch vermeintliche Urheberrechtsansprüche überlagert wird.

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Aus dem Blog zur Landtagswahl auf www.michaelschmelich.de zu dem Konflikt mit der FDP

22. Aug; Zastrow weiß, wo’ es (für ihn) lang geht

Das Video ließen die Anwälte der FDP auf youtube sperren. Das Video ist aber unter folgendem Link  zu sehen: http://tr.im/xczU

24. Aug: Der “Hassprediger” antwortet FDP-Lohmeyer

Offner Brief an den Vorsitzenden der FDP Dresden Johannes Lohmeyer  zu seinem Kommentar “Der Grüne Hassprediger”.

(Bericht in der Mopo vom 26.8.09)

Sehr geehrter Herr Lohmeyer,

was Satire darf, entscheidet nicht das Urheberrecht und auch nicht ihr Kommentar, sondern das einst von Liberalen bis auf die Haut verteidigte Recht auf Meinungsfreiheit. Aber leider haben selbst auf diesem zentralen Existenzberechtigungsspielfeld der FDP mittlerweile die GRÜNEN die Lufthoheit, während der einstige Geist der Liberalen einer sächsischen Form der Selbstzerstörung zum Opfer gefallen zu sein scheint. Für mich gilt auch für Ihren Blog das voltairesche Prinzip der Missbilligung bei gleichzeitiger vehementer Verteidigung Ihres Rechtes, dieser Ihrer Meinung freien Lauf zu lassen.


Dennoch gestatte ich mir den Hinweis, dass – im Gegensatz zu Ihrem Kommentar-  die FDP Werbespotsatire eine politische Bewertung darstellt, der Ihrige aber von persönlichen Beleidigungen und ebensolchen Diffamierungen nur so wimmelt. „wann die Galle die Funktion des Gehirns übernimmt“ „Inhaltliche Auseinandersetzungen scheinen ihn intellektuell hoffnungslos zu überfordern.“ „nachdem man so tief gesunken ist,” „wie sollte jemand, für den die Grenzen menschlichen Anstands nicht gelten“

Im Gegensatz zu Ihnen, unterstelle ich weder Ihnen noch Ihrer Partei (mit angeschlossener Werbeagentur – oder ist’s umgekehrt) Dummheit oder intellektuelle Unterbelichtung, sondern schlicht einen demokratieschädlichen Populismus. Einer solchen Nichtpolitik kann man sich nur mit dem Mittel der Satire zuwenden, da eine inhaltliche Auseinandersetzung in Ermangelung der Inhalte schlicht unmöglich ist. Es liegt mir äußerst fern, das von Ihnen erwartete Wahlergebnis als Untergang des Abendlandes zu charakterisieren, selbst Ihr Kommentar leistet zu selbiger Befürchtung nur einen marginalen Beitrag.

Aber: Die von Ihnen auf meine Person gemünzte Titulierung als „Hassprediger“ oder „Hetzer“ ist eine Verbalentgleisung, die ich für unentschuldbar (es sei denn, Sie entschuldigen sich für selbige) halte und mich als profunden Kenner Deutscher Geschichte an ein Stilmittel erinnert, das einem Hetzblatt namens „Stürmer“ zu eigen war.  „Islamisten raus – keine Hassmoscheen in Sachsen“ las ich kürzlich auf einem NPD Plakat. In welcher politischen Geistesbruderschaft bewegen Sie sich, Herr Lohmeyer? Denken Sie darüber nach (ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie dazu nicht fähig wären), welche politische Brunnenvergiftung Sie mit Ihren Verbalentgleisungen leisten. Ich halte Sie für lernfähig, im Interesse einer Demokratie, die den politischen Konsens über die „Hasspredigt“ stellt.

Ihr Michael Schmelich

24. Aug. Spaß vorbei bei Spaßpartei

Was darf Satire, frage einst der große Kurt Tucholsky und er gab sich die Antwort flugs selbst: ALLES !
Tucholsky war gestern, die FDP-Sachsen ist heute
Spaßpartei Guido W. war gestern – Holger Z. ist heute.

Denn wenn die Herren Freien Demokraten zu Sachsen  selbst von einer satirischen Reflektion Ihrer populistischen Wahlkampf-Nullnummer betroffen sind, katapultieren sie ihre Spaßgrenze unverzüglich ins Kellergeschoss, in das sich besonders humorlose Zeitgenossen ja bekanntlich zum Lachen zurückziehen.

Über die nicht satifikationsfähigen Tiraden des Herrn Lohmeyer mag ich mich als „Hassprediger“ und „Hetzer“ nur in so weit noch einmal auslassen, dass ich selbst diesen objektiven Beleidigungstatbeständen ganz sicher nicht zum Anlass nehme, nach der starken Hand des Gesetzes oder der aufhaltenden eines Rechtsanwaltes zu schreien.

Nicht so die ehemalige Spaßpartei. Deren rechtliche Sekundanten überbrachten mir heute ein nicht minder humorloses Schreiben, in dem schlicht die Behauptung aufgestellt wurde, ich hätte gegen das Urheberrecht verstoßen, verbunden mit der Aufforderung, den „falschen“ FDP-Spot binnen Zwei-Tages-Frist aus allen relevanten Internetplattformen zu entfernen.

Im Deckmäntelchen vermeintlichen Urheberschutz ist das schlicht weg ein ZENSUR-Versuch, geht es den so genannten Liberalen doch offenkundig und erklärtermaßen nur darum, die Verbreitung einer unliebsamen Auseinandersetzung mit ihre Wählerfangmaschinerie FDP zu unterbinden.  Der Geist der Blockflöten-LDP scheint hier in Sachsen die freidemokratischen Gedankenwelten in erschreckender Selbstdemaskierung immer noch zu bestimmen:  miserum saxonia – sog I da !

 

25.8. Internetzensur auf freidemokratisch

Wie sehr der FDP Sachsen die Parodie auf ihren offiziellen Werbespot ein Dorn im Auge war, ist daran zu sehen, mit welcher juristischen Energie sie die Entfernung des Videos betreiben. Ich erhielt ein anwaltliches Ultimatum, das Werk von meiner Wenseite zu entfernen. Aber das reichte den Freidemokraaten noch nicht. Über die Videoproduktionsfirma machten sie gegenüber youtube vermeintliche Urheberrechtsverletzungen geltend. Die Betreiber der Plattform, dafür bekannt, im Zweifelsfall auch Videos zu sperren, kamen der anwaltlichen Aufforderung aus Dresden unverzüglich nach. So ist die FDP Satire nicht mehr auf dieser Plattform zu sehen.

Jetzt mag die FDP und vor allem der sich in letzten Tagen als Verbaldampfwalze profilierte Kreisvorsitzende Lohmeyer ob des vermeintichen Sieges jubilieren. Ein solcher Jubel verkennt die Gesetzmäßigkeiten des Netzes. Was auf youtube zensiert wird, ist sicher längst schon auf einer anderen Plattform vorhanden. Willkommen beim Hase und Igel Spiel – viel Spaß Herr L.

 

27. Aug Ich beuge mich der Macht des Geldes!

Anwälte der FDP Produktionsfirma haben mich gezwungen, das an dieser Stelle eingebettete Video einer FDP Wahlkampf-Satire (Hulk Produktions ?) von meiner Seite zu nehmen. Sie drohten mit einer Strafanzeige und einem Schadensersatzprozess, da das Spassvideo – ich zitiere sinngemäß  – “seinem Mandanten wirtschaftlichen Schaden zu fügt, weil die Firma dann keine Aufträge mehr bekommen würde.”  Ich beuge mich widerwillig dieser Zensur im Mantel des Urheberrechtes. Das Video kann aber weiterhin gesehen werden unter: http://tr.im/xb6p

 

29. Aug. Gunnar Saft zum Video-Streit

SZ Koluminist Gunna Saft kommentiert meinen Konflikt über das FDP Satire Video:

Achtung, treten Sie nicht auf Wahlsplitter!
Von Von Gunnar Saft

…MIT Tricks und Anwälten kämpft unterdessen die FDP. Stolz präsentierten die Liberalen den Medien am Freitag eine Liste, wonach die eigenen Wahlwerbespots im Internet angeblich viel mehr Zuschauer finden, als die Spots der anderen Parteien. Was die FDP nicht mitteilte: Per Anwaltsschreiben wurde erst diese Woche ein Landtagskandidat der Grünen gezwungen, ein eher harmloses Ulk-Video über FDP-Chef Holger Zastrow vom Netz zu nehmen. Damit war der grüne Spaß also schnell vorbei und das Video hatte keine Chance mehr, in den Wahlwerbe-Charts ganz nach oben zu stürmen. FDP-genial? Oder doch eher liberal brutal?..

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Stand im Fall "Schmelich"

Die Sache FDP Agentur ./. Schmelich ist vor dem Landgericht in Leipzig anhängig. Die Klage und die Erwiderung sind hier dokumentiert. Der Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf den 13. April 2010, 10 Uhr /Saal 8, Harkortstr. 11/13) terminiert.