Werbespot der FDP Sachsen zur Landtagswahl am 30.8.2009, kurz das "Original" genannt
Der Fall Schmelich
Michael Schmelich war Landtagskandidat für die Wahl am 30. August 2009 im Wahlkreis 46 und auf Platz 14 der Landesliste der Sächsischen GRÜNEN. Anfang August veröffentlichte er auf seiner Webseite www.michaelschmelich.de ein Video, mit dem er das offizielle Wahlkampfvideo der sächsischen FDP parodierte. Dabei bediente er sich der Originalbilder des Videos, auf dem der FDP-Landeschef Holger Zastrow über die schöne neue liberale sächsische Welt schwadronierte, um seine Meinung über die FDP und ihr Programm kund zu tun.
Das schmeckte den Liberalen nicht und neben einer öffentlichen Verbalentgleisung ihres Dresdner Vorsitzenden Johannes Lohmeyer, in der er Schmelich als „Hassprediger“ titulierte, schickte die FDP ihre Videoproduktionsfirma ins Rennen, um unter dem Vorwand der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung, das Video verschwinden zu lassen. Der Rechtsanwalt der FDP (im Nebenberuf übrigens als CDU-Schatzmeister in Sachsen tätig) ließ das Parodievideo von der Plattform "youtube" entfernen und drohte Schmelich Schadensersatz an, wenn er das Video weiter verbreite.
Zähneknirschend und ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches entfernte der Grünen-Kandidat das Video von seiner Seite, stellte aber gleichzeitig einen Link zu einem mittlerweile neu aufgetauchten Parodievideo her, dessen Urheberschaft unbekannt war. Auch für dieses Video verlangte die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schwarz die Entfernung, verbunden mit der Androhung eines Schadensersatzes in fünfstelliger Höhe. Auch wenn Michael Schmelich stets auf seinem Recht bestand, sowohl aus Gründen der Meinungsfreiheit als auch der Kunstfreiheit diese Parodien verbreiten zu dürfen, beugte er sich den massiven Drohungen und nahm auch dieses Video von seiner Webseite.
Damit aber nicht genug. Zwei Monate nach der Landtagswahl flatterte Schmelich eine Klage der Videoproduktionsfirma ins Haus, die von ihm sowohl die Unterlassung der Verbreitung fordert, als auch einen imaginären Schadensersatz. Die Klage ist vor dem Landgericht in Leipzig anhängig und Schmelich wird dort von dem Rechtsanwalt Jürgen Kasek vertreten.
Spannend ist der Fall auf jeden Fall, geht es doch darum, ob die Meinungsfreiheit und der Schutz der Satire durch vermeintliche Urheberrechtsansprüche überlagert wird.



