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Das OLG Dresden wird in dem Rechtsstreit Orosz ./. Lust am 16. April seine Entscheidung verkünden.

Alles sieht danach aus, dass die Kammer das Urteil des Landgerichtes revidieren wird. In der Verhandlung wurde deutlich, dass das Gericht zwar Verständnis für die Dresdner Oberbürgermeisterin aufbrachte, aber dennoch keine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte annimmt. Außerdem betonte die Vorsitzende Richterin, dass nach ihrer Meinung das recht auf freie Meinungsäußerung vom Landgericht nur ungenügend gewürdigt wurde.

Die Oberbürgermeisterin vertrat auch wiederholt in dem Verfahren die Auffassung, dass ihre Amtsautorität durch das Bild gelitten habe. Aber darum kann es ja wohl bei Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten nicht gehen.

Seltsam ist auch, wie in dem Verfahren deutlich wurde, dass die Stadt Dresden für die Verfahrenskosten der Oberbürgermeisterin aufkommen soll.

Zwei Vergleichsangebote der Richterin, Erika Lust solle auf eine weitere Verbreitung des Bildes im Internet verzichten und bei Ausstellungen das Bild mit einem Fotosgrafierverbot belegen, wurden von der Oberbürgermeisterin abgelehnt.

Sie selbst schlug vor, die Künstlerin solle auf jedes Form der Veröffentlichung (auch in Ausstellungen) verzichten. Im Gegenzug bot sie die Übernahme aller Verfahrenskosten an. Das lehnte Erika Lust ab: "Ich lasse mir doch die Kunstfreiheit nicht abkaufen."

Der Anwalt der OB machte nach dem Prozess noch den aberwitzigen Vorschlag, die Künstlerin möge das Bild bei Ausstellungen doch mit einem schwarzen Balken über Brust und Schambereich bedecken - ohne Worte !

Wir erwarten mit Spannung das Urteil. Ob es rechtskräftig wird, liegt dann in der Entscheidung der unterliegenden Partei. Das Verfahren ist

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Am 8. April entscheidet das Oberlandesgericht Dresden darüber, was Kunst in Sachsen darf

Viele nationale Medien hatten das Urteil des Landgerichtes Dresden vom 3. Dez. 2009, das der Dresdner Künstlerin Erika Lust verbot, ihr Gemälde „Frau Orosz wirbt für das Welterbe“ weiter zu verbreiten, als „Provinzposse“ charakterisiert“ (Spiegel). Nun kommt diese Posse erneut zur Aufführung: Diesmal auf der Bühne des Oberlandesgerichtes Dresden (Schloßstraße 1, Saal 2.5) Zeit der Aufführung:: der 8 April 2010, 9 Uhr.

Der Inhalt des Stückes ist schnell erzählt:  Eine Oberbürgermeisterin (die von Dresden) fühlt sich durch das Gemälde der Künstlerin Erika Lust, auf dem sie fiktiv nackt vor der fiktiven  Waldschößchenbrücke dargestellt wird, in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

Die Künstlerin besteht darauf, dass diese Darstellung künstlerisch, satirisch aber auch politisch die Situation des Jahres 2009 reflektiert, in dem Dresden als erste europäische Stadt das Weltkulturerbe wegen der Waldschlößchenbrücke aberkannt wurde. Die Richter wollen in der Darstellung ein sexistisches Abbild der Oberbürgermeisterin erkennen.

Unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000€ (ersatzweise Haft) untersagte das Landgericht die Verbreitung des Werkes im Internet und in sonstiger Form. Das Bild hatte zwar längst den Eigentümer gewechselt, aber die Urheberin selbst musste so ihr Werk praktisch aus ihrer künstlerischen Biografie streichen

Nach Auffassung vieler Verfassungsexperten: ein Fall von Zensur, der, sollte er rechtskräftig werden, als Musterurteil gegen die Kunstfreiheit in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen könnte. Nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein Gemälde einer solch drastischen Zensurmaßnahme unterzogen.  Pikant: Das Landgericht sah es als besonders schwerwiegend an, dass des sich bei der abgebildeten um eine Amtsträgerin handelt.  Also doch ein politisches Urteil?

So geht es bei der Berufsverhandlung im Einstweiligen Verfahren um nichts geringeres als die Kunstfreiheit und damit die Verteidigung des Artikels 5 des Grundgesetzes.

 

Im Gegensatz zu Frau Lust, lässt sich die Dresdner Oberbürgermeisterin den Prozess vom Steuerzahler bezahlen!

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Schwarzer Tag für die Kunstfreiheit am 3. Dezember. Unter Vorsitz von Richter Schmitt gab das Landgericht dem Antrag der Oberbürgermeisterin Helma Orosz gegen die Künstlerin Erika Lust auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung statt. Die Künstlerin darf nun das von ihr gemalte Bild "Frau Orosz wirbt für das Welterbe" nicht mehr ausstellen oder auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

Das Urteil zum Download


Hier erste Reaktionen:

SZ online 4.12.09

Orosz gewinnt im Streit um Nacktbild

Im Streit um das Nackt-Gemälde "Frau Orosz wirbt für das Welterbe" ist ein Urteil gefallen: Das Gemälde darf weder ausgestellt noch im Internet zeigt werden. Die Künstlerin kündigte Berufung an.

Dresden. Ein Gemälde, das die Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) nur mit Strapsen bekleidet vor der Waldschlößchenbrücke zeigt, darf nicht mehr öffentlich präsentiert werden. Das entschied am Donnerstag das Dresdner Landgericht mit einer einstweiligen Verfügung. Das Werk der Dresdner Künstlerin Erika Lust mit dem Titel „Frau Orosz wirbt für das Welterbe“ hatte in den vergangenen Wochen für Aufregung gesorgt, nachdem es auf einer Internetseite gezeigt worden war.

Nach der erfolgreichen Unterlassungsklage darf die aus Kasachstan stammende Künstlerin ihr Bild künftig weder im Original noch als Replikat öffentlich machen oder sie riskiert ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro. Nach dem Gerichtsentscheid kündigte die Künstlerin Berufung an.
In ihrem Urteil verwiesen die Richter darauf, dass in diesem Fall die Persönlichkeitsrechte von Orosz das Recht auf Kunstfreiheit einschränkten. Vor allem die explizite Darstellung der Geschlechtsteile sei ein unzulässiger Eingriff in die Intimsphäre. Zudem werde die Oberbürgermeisterin mit ihrer Amtskette gezeigt - damit „in Würden, aber nicht in Würde“, wie der Vorsitzende Richter Stephan Schmitt sagte.

Für Malerin Erika Lust war das Gemälde ein künstlerisches Statement zum Verlust des Welterbetitels. Sie hatte das 50 mal 70 Zentimeter große Werk im Frühsommer 2009 gemalt. In der Folge wurde es ausgestellt und als Abbildung auf ihrer Internetseite gezeigt.

Pikant: Das Original ist mittlerweile verkauft und befindet sich in einer Dresdner Pension - ausgerechnet im Waldschlößchenareal. (ddp/szo/dpa)


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Email des Künstlerbundes vom 1.12.09 an Zensurpirat

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Fall Erika Lust möchte ich mich bitte äußern: In Ihrer Fallbeschreibung werfen Sie dem Künstlerbund Dresden Obrigkeitshörigkeit vor und missinterpretieren den Appell an die Künstler.

Zu Erstem bitte ich, angehängte Pressemitteilung zu beachten. Zu Zweitem: Offenbar konnte der Abschnitt in unserem offenen Brief vom 30. Oktober so verstanden werden, als appellierten wir zu jenem Zeitpunkt an dieser Stelle an die Künstler, ihre Abbildungen zu überprüfen. Was gesagt werden sollte - und zum Glück scheint es (außer Frau Hinz von den Grünen und Sie), die breite Allgemeinheit richtig verstanden zu haben - dass wir schon immer i.S. der Kollegialität bitten und hoffen, dass unsere Plattformen, die unsererseits nicht überprüft werden, nicht zum Schaden des Verbandes benutzt werden.

Der Appell ist also kein spontanter, sondern ein allgemein bekannter, ohne, dass es je zuvor irgendein Problem damit oder mit der Kunstfreiheit gab.

Wie ich sehe, haben Sie das Schreiben von Herrn Hille an den Künstlerbund Dresden auf Ihrer Homepage veröffentlicht. Vielleicht ist es für Sie interessant zu wissen, dass dem Vorstand des Künstlerbundes zu dem Zeitpunkt seiner Entscheidung, die Abbildung von der offene- ateliers-dresden-Homepage zu nehmen, dieses Schreiben nicht bekannt war.

Mit freundlichen Grüßen
Kristine Schmidt-Köpf
Geschäftsführerin Künstlerbund Dresden e.V.

Presseerklärung des Künstlerbundes vom 18.11.09