Das OLG Dresden wird in dem Rechtsstreit Orosz ./. Lust am 16. April seine Entscheidung verkünden.
Alles sieht danach aus, dass die Kammer das Urteil des Landgerichtes revidieren wird. In der Verhandlung wurde deutlich, dass das Gericht zwar Verständnis für die Dresdner Oberbürgermeisterin aufbrachte, aber dennoch keine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte annimmt. Außerdem betonte die Vorsitzende Richterin, dass nach ihrer Meinung das recht auf freie Meinungsäußerung vom Landgericht nur ungenügend gewürdigt wurde.
Die Oberbürgermeisterin vertrat auch wiederholt in dem Verfahren die Auffassung, dass ihre Amtsautorität durch das Bild gelitten habe. Aber darum kann es ja wohl bei Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten nicht gehen.
Seltsam ist auch, wie in dem Verfahren deutlich wurde, dass die Stadt Dresden für die Verfahrenskosten der Oberbürgermeisterin aufkommen soll.
Zwei Vergleichsangebote der Richterin, Erika Lust solle auf eine weitere Verbreitung des Bildes im Internet verzichten und bei Ausstellungen das Bild mit einem Fotosgrafierverbot belegen, wurden von der Oberbürgermeisterin abgelehnt.
Sie selbst schlug vor, die Künstlerin solle auf jedes Form der Veröffentlichung (auch in Ausstellungen) verzichten. Im Gegenzug bot sie die Übernahme aller Verfahrenskosten an. Das lehnte Erika Lust ab: "Ich lasse mir doch die Kunstfreiheit nicht abkaufen."
Der Anwalt der OB machte nach dem Prozess noch den aberwitzigen Vorschlag, die Künstlerin möge das Bild bei Ausstellungen doch mit einem schwarzen Balken über Brust und Schambereich bedecken - ohne Worte !
Wir erwarten mit Spannung das Urteil. Ob es rechtskräftig wird, liegt dann in der Entscheidung der unterliegenden Partei. Das Verfahren ist



