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Dass freiheitsfeindliche Tendenzen in Europa auf dem Vormarsch sind, lässt sich schon eine ganze Weile lang beobachten. Italien geht dabei wieder einmal mit schlechtem Beispiel voran. Facebook Italien hat auf Druck der italienischen Regierung Facebook-Profile "verdunkelt", auf denen die Attacke auf Ministerpräsident Berlusconi gelobt und gefeiert worden war. Das berichtet der Standard.

Aber damit nicht genug. Der italienische Innenminister kündigte zugleich ein Gesetz an, das die Grundlage dafür schaffen soll, Internet-Webseiten sofort "verdunkeln" zu können, wenn sie zu politischer Gewalt aufhetzen. Dass ein Feind der Meinungsfreiheit wie Silvio Berlusconi das Internet als Bedrohung wahrnimmt und "verdunkeln" möchte, ist nicht erstaunlich. Möglicherweise stärkt er damit aber auch nur den Widerstand gegen seine Regierung und seine Person. Die Sperrfantasien ganz allgemein haben sich allerdings in verschiedensten Ausprägungen in sehr vielen politischen Köpfen weltweit festgesetzt.

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Quelle: Internet Law

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Von Annika Joeres, 15.12.09, 10:31h, aktualisiert 15.12.09, 12:03h

Die Rhein-Ruhr-Justitia Roswitha Müller-Piepenkötter kann offenbar die Kritik des WDR an ihrer Amtsführung nicht vertragen: Ab sofort können ihre Mitarbeiter die Sender-Website vom Job aus nicht mehr ansteuern - offiziell, weil sie zu viel im Dienst gesurft hatten. Das NRW-Justizministerium von Roswitha Müller-Piepenkötter hat für Mitarbeiter den Zugang zum Onlineangebot des WDR gekappt. (Bild: dpa) DÜSSELDORF - Das nordrhein-westfälische Justizministerium verweigert Kritikern den vollen Zugang zum Netz: Die Bediensteten der NRW-Justiz können von ihrem Arbeitsplatz nicht mehr auf die Online-Seite des WDR zugreifen.

Nach dem Ausbruch von zwei Schwerverbrechern aus einem Aachener Gefängnis wurde in Foren auf der Webseite heftige Kritik an Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) veröffentlicht - zu den Autoren gehörten auch Justizbedienstete. Nach einer internen Mitteilung vom vergangenen Donnerstag, die der FR exklusiv vorliegt, wurde die Seite nun gesperrt. Offiziell deshalb, weil die Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit zu viel gesurft haben. "Die Tunnellung zum WDR ist aufgegeben worden, weil Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass während der Dienstzeit in mehr als nur unerheblichem Umfang dienstfremder Beschäftigung nachgegangen worden ist", heißt es in der Mitteilung. Bislang konnten die Mitarbeiter von ihrer "Justiz-NRW"-Startseite auf verschiedene Seiten zugreifen, zum Beispiel auf Wikipedia, die gelben Seiten und "meinestadt". Der öffentlich-rechtliche Sender WDR gehörte traditionell zu den Top-Links, er wurde nun als einziger gesperrt.

"Hier wird ganz klar Zensur geübt", sagt Manfred Evers, oberster Personalrat beim Oberlandesgericht Düsseldorf, zur FR. Unliebsame Kritik an der Ministerin solle totgeschwiegen werden. "Die Kollegen sind sauer über eine Ministerin, die für Personalnot und Tausende Überstunden verantwortlich ist", so Evers. Seit 33 Jahren arbeite er beim OLG, aber "diese Ministerin toppt mit ihrer Untätigkeit alle Vorgänger", so Evers. Das Ministerium weist eine politische Zensur von sich. Es gebe keinen Zusammenhang mit der Kritik auf wdr.de, sagt Sprecher Ulrich Hermanski. Die Seite habe zu "dienstfremden Beschäftigungen" geführt und dienstliche Belange beeinträchtigt. Konkrete Einzelfälle habe es aber nicht gegeben. "Dienstfremd" waren in diesem Fall sicherlich auch die mehr als hundert Foreneinträge. Meistens berichten die JVA-Beamten unter Pseudonym von ihrem stressigen Arbeitsalltag. "Die Ministerin ist eine Zumutung", schreibt einer. Auf den Fluren stapelten sich die Akten und Fristen könnten längst nicht mehr eingehalten werden. Ein anderer Teilnehmer schreibt, die Ministerin würde "immer weiter auf Kosten der Sicherheit Personal sparen, um es den Knackis noch gemütlicher zu machen."

Seitdem vor zwei Wochen die beiden Schwerverbrecher aus dem Gefängnis ausbrechen konnten, steht Müller-Piepenkötter unter Druck. Nur scheibchenweise informierte sie die Öffentlichkeit über die Vorgeschichte des skandalträchtigen Ausbruchs: Inzwischen ist bekannt, dass ein Vollzugsbeamter bei der Flucht geholfen haben soll. Zehn Tage vor der Flucht seien gegen den Mann Ermittlungen wegen Bestechlichkeit eingeleitet worden. Die Opposition forderte erneut den Rücktritt der CDU-Politikerin: "Es kommen immer neue Hinweise über katastrophale Missstände an der JVA Aachen an die Öffentlichkeit", sagt SPD-Fraktionsvize Ralf Jäger. Die Ministerin gebe aber immer nur das zu, was sich nicht mehr leugnen ließe. "Sie klammert sich an ihren Ministersessel." Schon am Mittwoch muss MüPi, wie sie in Düsseldorf genannt wird, vor dem Landtag wieder Rede und Antwort stehen. Die Mitarbeiter aber wird der Zensur-Versuch sicherlich nicht von ihrer Kritik abhalten.

 

Quelle: Kölner Stadtanzeiger

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Dresden, 15.12.09:– Die gestrige Hauptverhandlung gegen den Antimilitaristen Jörg Eichler am Amtsgericht Dresden endete nach dreijähriger Verfahrensdauer mit einem Freispruch. Gegenstand des Verfahrens war ein antimilitaristisches Plakat, auf dem zu Protesten gegen den Großen Zapfenstreich der Bundeswehr im Oktober 2006 auf dem Dresdner Altmarkt aufgerufen worden war. Auf der Abbildung waren unter der Überschrift “Wider die Militarisierung des Alltages” mehrere Soldatenköpfe mit Helmen aus verschiedenen Zeiten abgebildet. Neben der preußischen Pickelhaube und einem Helm mit dem Emblem der Bundeswehr befand sich auf einem der Helme auch eine sog. “Doppelsigrune”, um auf die furchtbarste Epoche des deutschen Militarismus hinzuweisen, in dessen Tradition sich die Bundeswehr mit der Durchführung derartiger Militärrituale bewusst stellt. Gegen den 34-jährigen Studenten war deshalb Anklage wegen “Verwendens von Symbolen verfassungswidriger Organisationen” (§ 86a StGB) erhoben worden, das Landeskriminalamt Sachsen hatte im Oktober 2006 mit acht Beamten etwa vier Stunden lang die Wohnung des Angeklagten durchsucht. Ob die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Rechtsmittel einlegen wird, ist noch offen.

So ganz wohl gefühlt zu haben schien sich die zuständige Richterin am Amtsgericht, Karin Fahlberg, in ihrer Rolle nicht – auf Anweisung der Vorsitzenden war der Sitzungssaal 159 des AG Dresden mit Absperrgittern und Sicherheitsschleuse und zahlreichen Justizwachtmeistern sowie hinzugezogenen Beamten der Bereitsschaftspolizei in eine kleine Hochsicherheitsburg verwandelt worden. Sämtliche der über 30 ZuschauerInnen wurden vor dem Betreten des Verhandlungsraumes peinlich genau durchsucht.

Eichler stellte in seiner etwa einstündigen Prozesserklärung ausführlich die Hintergründe des Verfahrens dar. Eindringlich wies er darauf hin, dass das deutsche Militär mit dem Zeremoniell des “Großen Zapfenstreichs” bereits im Nationalsozialismus “geistige Mobilmachung im großen Stil” betrieben habe. Das alte Militärritual sei jedoch nur eine Traditionslinie von “einer Vielzahl von sehr schlimmen Bezügen, die auch heute noch zu beobachten sind”. Beispielhaft führte er die Namensgeberschaft von ehemaligen Offizieren der faschistischen Wehrmacht für Kasernen der Bundeswehr sowie die erst im vergangenen Jahr erfolgte Einführung des “Ehrenkreuzes” als Tapferkeitsauszeichnung für Auslandseinsätze, welches nichts anderes darstelle als “das Eiserne Kreuz in neuem Gewande”. Darüberhinaus geben es “zahlreiche Verflechtungen auf personeller wie organisatorischer Ebene zwischen der Bundeswehr und neuen und alten Rechten.” Der auf dem Flyer erhobene Vorwurf, die Bundeswehr betreibe – entgegen offizieller Verlautbarungen – auch heute noch eine angreifbare Traditionspflege, die sich die Wehrmacht zum Vorbild nimmt, sei also “mehr als berechtigt”.

Während dieser Ausführungen des Angeklagten stellte die Vorsitzende durch gelangweiltes Blättern in der Kommentarliteratur ihr Desinteresse zur Schau. Auch die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft, StA’in Ute Schmerler-Kreuzer, schien wenig beeindruckt. Bei der strafrechtlichen Bewertung sei allein entscheidend, ob sich die Darstellung für den Betrachter hinreichend von dem Symbol distanziere, und hier komme die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus und zur SS “nicht deutlich zum Ausdruck”. Was ansonsten an Motivation dahinter stehe, sei “egal”. Sie beantragte die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á 10 EUR.

Der Verteidiger Detlev Beutner (Frankfurt a.M.) führte in seinem einstündigen Plädoyer aus, dass diese Position angesichts der klaren und eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit 1972 unhaltbar sei. Anhand prägnanter Beispiele zeigte er, dass ” in zahlreichen Fällen Staatsanwaltschaften und untere Instanzgerichte immer wieder politischen Missbrauch mit dieser Strafvorschrift betreiben, indem gerade Linke und AntifaschistInnen kriminalisiert und dabei die vom BGH vorgegebenen Kriterien einfach ignoriert werden.” Das höchste deutsche Strafgericht hatte diese Grundsätze 2007 in einem Verfahren erneut bekräftigen müssen, als es um den deutlichsten Sachverhalt – einem durchgestrichenen Hakenkreuz – ging. Darauf sei die straflose Verwendung aber nicht beschränkt, betonte Beutner: “Nicht strafbar ist vielmehr jeder Gebrauch, bei der aus dem Kontext eindeutig die Gegnerschaft zu dem verwendeten Symbol hervorgeht.” Da dies bei dem Flyer des Angeklagten “ganz offensichtlich der Fall” sei, beantragte er Freispruch.

Den Argumenten der Verteidigung konnte sich auch das Gericht nicht verschließen. Mit den Worten “Das hätte man deutlich kürzer haben können – schade, dass Sie nicht von vornherein dieses Vertrauen in ein deutsches Gericht haben”, sprach sie den Angeklagten frei. Woher dieser angesichts der konkreten Vorgeschichte des Verfahrens – Hausdurchsuchung mit LKA, Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung – und der heutigen Verhandlungsatmosphäre ein solches Vertrauen hätte nehmen sollen, blieb allerdings offen.

Quelle: Saarländische Online-Zeitung

 

weitere Informationen auf  den-zapfen-streichen.blogspot

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Am 8.Dez. 09 erschien in der Neuen Osnabrücker Zeitung ein Leitartikel mit der Überschrift "Zensur in Kunst und Medien". Lesen Sie dazu den Blog von Ingo Jürgensmann.

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Roland Emmerichs "2012" hat gute Chancen, als echter Katastrophenfilm in die Geschichte einzugehen. Als intellektuelle Katastrophe. Man muss sich Sorgen machen um Roland Emmerich, unseren Master of Desaster in Hollywood. Zur Europapremiere seines neuen Weltkaputtmachfilms "2012" hat er im Sony-Center von Berlin noch einmal eine Menge Interviews gegeben. Und, nach dem bewährten Motto des abendländischen Gutmenschen "Tue Feiges und rede darüber", hat Emmerich jedem zweiten Journalisten noch einmal erklärt, dass und warum er in seinem Film mit insgesamt einem Petabyte Rechnerkapazität zwar die meisten Menschheitssymbole der Erde computeranimiert zertrümmert, die Kaaba in Mekka aber ausdrücklich nicht. Weil er Angst hatte vor einer Fatwa fundamentalistischer Islamisten!

Es zerbricht also in "2012" die Stadt Los Angeles spektakulär und, wie in einem Tom-und-Jerry-Film, immer einen Zentimeter hinter dem Panzerwagen der flüchtenden Hauptdarsteller. Es spaltet sich sanandreasgrabentief der Asphalt der Startbahn unter dem rettenden Flugzeug, das unter zwei zerbröselnden Glashochhäusern hindurch in den Himmel steigt und einen letzten Blick frei macht auf die Stadt, die mit all ihren Häusern, Autos und Menschen ins Meer kippt. Anschließend zerlegt der Flugzeugträger John F. Kennedy auf einer gewaltigen Flutwelle, patsch, mal eben das Weiße Haus. Und dann geht es erst richtig los. Die Welt wird atomisiert, vor allem die christlichen Symbole der Welt: Es kippt die Jesusfigur vom Zuckerhut auf Rio de Janeiro, in Rom kullert die Kuppel des Petersdoms den Gläubigen vor die Füße, die Sixtinische Kapelle wird gespalten, genau an der Stelle, an der Gottes Finger die Menschheit berührt. Auch die Kaaba in Mekka, das zentrale Heiligtum des Islam, kommt in dieser Weltzertrümmersequenz kurz ins Bild, gegen den Uhrzeigersinn umrundet von Pilgern. Und keinem Menschen wäre bei der allgemeinen Zerstörungs- und Schnittgeschwindigkeit überhaupt aufgefallen, dass sie heile bleibt.

Wenn nicht der Regisseur und sein Ko-Autor Harald Kloser in ihren Interviews jetzt immer wieder ausdrücklich darauf hinweisen würden. Würdelose Unterwerfung Die gehen dann so: Ursprünglich habe Emmerich in Mekka eine sehr schöne Szene erwogen mit betenden Moslems an der Kaaba, die von einer weiteren, gigantischen Flutwelle erfasst und überrollt werden. Dann aber habe Harald Kloser zu bedenken gegeben, dass er keine Lust habe, sich eine Fatwa aufzuladen nur für einen Film. Emmerich habe daraufhin gefunden: Kloser hat recht. Wir verzichten darauf. Roland Emmerich weiter: "So was müssen wir in der westlichen Welt nun einmal bedenken. Christliche Symbole kann man jederzeit zusammenkrachen lassen. Aber wenn man das mit einem arabischen Symbol macht, bekommst du eine Fatwa, so ist eben zur Zeit der Zustand der Welt, und also habe ich die Kaaba stehengelassen."

Der Film hat also gute Chancen, als wirklicher Katastrophenfilm in die Geschichte einzugehen. Als intellektuelle Katastrophe. Als Beleg dafür, wie erfolgreich die Drohgebärden des fundamentalistischen Islam im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrtausend gewesen sind, und mit welcher würdelosen Bewusstlosigkeit und vorweggenommenen Unterwerfung und Panik die westliche Welt reagiert hat. "2012" erzählt vom Weltuntergang. Genau genommen handelt es sich bei der überzogenen Angstidee, ein Film, der die durch ein Naturereignis evozierte Zerstörung der Erde zeigt, müsse vor der Kaaba haltmachen, wenn der Regisseur nicht lebensmüde ist, also nicht nur um eine ängstliche Kapitulation und vorweggenommene, würdelose Unterwerfung, sondern vor allem anderen um eine Unterstellung und damit um eine Diffamierung des Islam. Hoffentlich lassen die Islamisten sich das gefallen.

Quelle: sueddeutsche-kultur vom 17.11.09